Der Waibelhof von der Straße aus

Der Waibelhof

Tradition und Geschichte des Waibelhofs in Horben

Bereits in der vierten Generation betreibt die Familie Asal den Waibelhof in Horben. Ende der 1860er Jahre kaufte der "erste" (von vier) Josef Asal den Hof vom "Raben", der zu der Zeit den größten Grundbesitz hatte. Josef Asal war ursprünglich als Knecht aus Todtnau nach Horben gekommen. Über nähere Umstände des Kaufs existieren leider keine Dokumente mehr, da der Waibelhof mit allem Inventar und historischen Unterlagen durch Blitzschlag im Jahre 1982 komplett abgebrannt ist.

Die Familie betreibt im Nebenerwerb in Sichtweite des Freiburger Hausberges, dem Schauinsland (1284 m/NN) Land- und Forstwirtschaft und zwei Ferienwohnungen. Nach dem Brand 1982 wurde 1983 der im Herzen des beschaulichen Horbens gelegene original Schwarzwaldhof wider neu errichtet. Damit sind Ihnen unverfälschte Schwarzwaldferien auf dem Bauernhof in Ferienwohnungen, die modernsten Anforderungen genügen garantiert.

In unserem Stall sind 20 Mutterkühe mit ihren Kälbern, einem Bullen, zwei Schweine und eine kleine Schar von Hühnern zu Hause. Unsere Kühe leben zwischen Mai und November traditionell auf der Sommerweide. Die Schweine halten wir für unseren Eigenbedarf und zur Herstellung von Wurst (Lyoner, Blutwurst, Bratwurst u.v.m.), die unsere Feriengäste bei uns exklusiv erwerben können (Die Preisliste erfragen Sie am besten vor Ort). Unsere Hühner leben in Freilandhaltung, was die Frühstückseier zu einem echten Genuss macht, denn auch diese verkaufen wir unseren Gästen zu günstigen Preisen. Unsere Streicheltiere sind unsere kinderlieben Hunde "Lotte" und "Victor", fünf Ziegen, eine Hofkatze sowie zwei Kaninchen. Und immer wieder kommen welche dazu ... lassen Sie sich überraschen.

Was heißt eigentlich "Waibel"

Auch Büttel, Fronbote, Schaderer.

Der Waibel hatte Botendienste für das Gericht oder den Rat zu erledigen. Im Dienst der Polizei mußte er Verbrechern nachjagen, diese (und auch die geladenen Zeugen) vor die Richterbank führen. Die Verurteilten waren in das Gefängnis einzuschließen, oder bei Verhängung der Todesstrafe an den Henker auszuliefern.

Quelle: ihff.de (Internationale historische Familien-Forschung)